Von der Richtlinie zur Verordnung

23.10.2012 / 01.07.2013

Am 1. Juli 2013 wird die neue Bauproduktenverordnung der EU in Kraft treten und damit die bislang geltende Bauproduktenrichtlinie von 1988 vollständig ersetzen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teilt dazu mit: „Es bleibt bei einer mitgliedstaatlichen Zuständigkeit für die sich aus dem Bauwerk ergebenden Anforderungen an Bauprodukte. EU-rechtlich werden nur die Verfahren des Nachweises, dass ein Produkt diese Anforderungen auch erfüllt, vereinheitlicht.“

Die Mitgliedsstaaten unterhalten dazu Bewertungsstellen. Dort kann ein Hersteller einzelproduktbezogene technische Bewertungen beantragen, die aufgrund der harmonisierten technischen Normen vergeben werden. Anschließend ist er befugt, aber auch verpflichtet, die CE-Kennzeichnung aufzubringen. Dabei ist präzise anzugeben, welches Anforderungsniveau das jeweilige Produkt in Bezug auf bestimmte Merkmale erreicht.

Künftig kann die Kommission europaweit gültige, einheitliche Schwellenwerte festsetzen, die sich auf einzelne Inhaltsstoffe oder Leistungswerte beziehen.

Ferner werden Produktinfostellen für Bauprodukte eingerichtet. Hersteller können damit die jeweils national geltenden Anforderrungen leichter ermitteln. Denn auch über Vorschriften für Einbau, Montage oder Installation von CE-gekennzeichneten Produkten soll künftig informiert werden.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (www.dibt.de) hat am 12.09.2012 eine „Liste der harmonisierten europäischen Normen“ nach der Bauproduktenrichtlinie zusammengestellt. Sie basiert auf den Angaben aus den Amtsblättern der EU. Seit Mitte 2005 veröffentlichen die Kommissionsdienste anstelle der jeweils neu fertiggestellten Normen nur noch konsolidierte Listen aller harmonisierten Normen heraus. Sie ersetzen die jeweils die früheren Listen, was den Überblick nicht unbedingt vereinfacht. Betroffen ist auch die „Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“.

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