Anlagen zur zentralen Belüftung von Mehrfamilienhäusern sind in der Heizkosten- und Nebenkostenverordnung nicht berücksichtigt. Sind aber ähnlich zu behandeln wie thermische Solaranlagen. Jedoch können die Betriebskosten (Verbrauch Ventilatoren) wie alle anderen Nebenkosten anteilig auf die Wohnfläche abgerechnet werden.
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