DIN-Normen sind zur Verständigung, Rationalisierung, Sicherung von Gebrauchstauglichkeit, Qualitätssicherung, Kompatibilität, Austauschbarkeit, Gesundheit, Sicherheit, dem Verbraucherschutz und dem Umweltschutz anzuwenden.
Gültigkeit haben stets die Normen in der neuesten Fassung. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, sich über den neuesten Stand zu informieren.
Eine DIN-Norm oder Europäische Norm kann zivilrechtlich mit ihrer Veröffentlichung nicht automatisch und nicht unbedingt als anerkannte Regel der Technik angesehen werden. Im Gegenteil: Eine Norm ist im Verwaltungsrecht erst dann verpflichtend anzuwenden, wenn beispielsweise eine Norm aus dem Bauwesen in einem Bundesland auf die Listen der Technischen Baubestimmungen (Beispiele: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern) aufgenommen worden ist. (Siehe auch Technische Regeln)
Weitere Informationen und Downloads im Bereich DIN-Normen (Deutsche Institut für Normung e. V.) | |
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