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Entwurf Bauproduktengesetz 2012

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Da die EU-Bauproduktenverordnung unmittelbar gilt, kann sich die Neufassung des Bauproduktengesetzes auf die Anpassung und Harmonisierung des Gesetzes und weiterer Rechtsvorschriften mit dieser EU-Verordnung beschränken.

Suchbegriffe:
altbautauglich, gebrauchstauglich, Handhabung, Instandhaltung, Lebensdauer, Materialarten, Nachhaltigkeit, rĂĽckbautauglich, Sanierung, unbedenklich
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