Schallschutz gewinnt an Bauwerken zunehmend an Bedeutung. Sofern es nicht gelingt, durch aktiven Schallschutz die Lärmemission an der Quelle zu minimieren oder auf andere Weise vom Gebäude fernzuhalten, müssen passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude selbst vorgenommen werden.
Die DIN 4109 beschreibt Mindestanforderungen an den Schallschutz bei Hochbauten: den Schutz gegen Luft- und Trittschallübertragung zwischen fremden Wohn- und Arbeitsräumen, den Schutz gegen Außenlärm und gegen Geräusche von haustechnischen Anlagen und aus baulichen verbundenen Betrieben.
Namentlich im Zusammenhang mit dem Ausbau von Großflughäfen, Autostraßen oder Schienenwegen wird der passive Schallschutz an Gebäuden zu einem aktuellen Thema. Besondere Bedeutung kommt hier den Schallschutzfenstern als nahezu alternativlose Maßnahme des passiven Schallschutzes an Wohngebäuden zu.
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