Die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG ist in Deutschland durch das Bauproduktengesetz vom 10.8.1992 umgesetzt. Diese Richtlinie wird durch eine Verordnung (EU Nr. 305/2011) ersetzt, die nicht mehr in nationale Gesetze umgesetzt werden muss, sondern direkt gilt (siehe Verordnungstext: ab 1.7.2013). Das Bauproduktengesetz wird auf wenige Durchführungsvorschriften zur EU-BauPV reduziert werden. Die Verordnung zieht auch einen neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung und CE-Kennzeichnung von Bauprodukten.
Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen.
Allerdings werden insbesondere die Bestimmungen für die Hersteller und die weiteren Wirtschaftsakteure (Importeure, Händler und Bevollmächtigte) erst zum 1. Juli 2013 wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Bauprodukte weiterhin auf der Basis der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht werden.
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