Technische Regeln

Technische Regeln

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln oder auch Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten.

Dabei handelt es sich um Regeln, die
a) in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, die
b) in der Praxis beim Techniker, der nach neuestem Erkenntnisstand ausgebildet ist, durchweg bekannt sind und die
c) sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben.
Sie haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen und dienen als Haftungsmaßstab.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN-Normen. Das haben mehrere BGH-Urteile bestätigt. So stellt etwa das Urteil vom 14.5.1998 fest, dass „die bloße Beachtung der DIN-Normen nicht besagt, dass damit den anerkannten Regeln der Technik genügt ist.“ (BGH, Urteil vom 14.05.1998 – Az. VII ZR 184/97). Auch das Strafgesetzbuch geht (beispielsweise in den §§ 319 und 330) von den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ aus. Demnach sind DIN-Normen, ebenso wie andere Normen, private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Technische Regeln gehen vielmehr über die allgemeinen technischen Vorschriften (wozu auch die DIN-Normen gehören) hinaus. Für gültige DIN-Normen besteht lediglich die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Weitere Informationen und Downloads im Bereich Technische Regeln
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